Recht der Mieter bei außerordentlich fristloser Kündigung des Mietvertrags

Als erfahrene Rechtsanwältin für Immobilienrecht vertrete ich Mieter in Berlin. Neben einer fachlichen Beratung erhalten Sie eine kompetente Betreuung und Verteidigung mit Hingabe für jeden einzelnen Fall.

Außerordentliche Kündigung im Wohnraummietrecht

In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist, fürchten viele Mieter, dass sie plötzlich und unerwartet eine Kündigung des Mietverhältnisses, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, durch den Vermieter erhalten. Damit eine solche Kündigung dem Gesetz entspricht, bedarf es einiger Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf das Mietrecht, kenne ich diese Bedingungen und vertrete Mieter, denen ihre Wohnung zu Unrecht gekündigt wurde.


Kündigungsfrist: Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Neben dem Recht eines Vermieters, einen Mietvertrag ordentlich zu kündigen, sieht das Gesetz in den §§ 543 und 569 BGB die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung vor. Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags ist nach dem Mietrecht immer an einen wichtigen Grund gebunden, der im Kündigungsschreiben angegeben werden muss (§ 569 Absatz 4 BGB).

Ausbleibende Zahlungen mit Bezug auf die Mietsache führen zum Beispiel häufig zu einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Aber auch andere Handlungen oder Versäumnisse können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung in Berlin darstellen. In jedem Fall prüfe ich sorgfältig, ob der Grund für die fristlose Kündigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Ganz explizit ist in § 543 Absatz 2 Satz 3 BGB die gesetzliche Regelung aufgeführt, dass der Vermieter berechtigt ist, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Mieter oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.


Außerordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution

Auch Versäumnisse bei Zahlungen von Kautionen beziehungsweise Mietsicherheiten rechtfertigten eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Das gilt nach § 569 Absatz 2a BGB seit dem 01.05.2013 dann, wenn ausstehende Kautionen in Höhe von mindestens oder mehr als zwei Monatsmieten (Nettokaltmieten) ausbleiben.


Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist besteht nach § 569 Absatz 2 BGB auch dann, wenn der Hausfrieden durch den Mieter erheblich gestört wird. Das kann unter anderem durch Lärm oder andere Belästigungen entstehen. Auch eine vertragswidrige Nutzung oder eine Vernachlässigung der Mietsache können eine Begründung der Kündigung des Mietverhältnisses sein.

Hier ist die Wirksamkeit der Kündigung, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, individuell zu prüfen. Sollten Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, berate und vertrete ich Sie gern. Als leidenschaftliche Rechtsanwältin kämpfe ich für das Recht der Mieter in Berlin.


Wann darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?

Das BGB räumt aber auch dem Mieter in bestimmten Fällen das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags ein. Steht beispielsweise eine Mietwohnung nicht termingerecht zur vertraglich vereinbarten Nutzung bereit oder verweigert der Vermieter den Zugang beziehungsweise die Schlüsselübergabe, kann nach § 543 Absatz 2 Satz 1 BGB eine solche außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags erfolgen.


Das gilt auch dann, wenn erhebliche Mängel bestehen, die trotz Aufforderung nicht abgestellt werden, oder die Nutzung der Mietsache mit gravierenden Gesundheitsgefährdungen verbunden ist (§ 569 Absatz 1 BGB). Beispiele dafür können ein dauerhafter Ausfall der Heizung während der Heizperiode, bauliche Mängel, Missachtung der Brandschutzvorschriften oder Schäden an Böden oder Treppen sowie Belastungen durch Giftstoffe oder Schimmelbefall sein. Je nach Umständen des Einzelfalls kann die Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen, sofern die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter nicht mehr zugemutet werden kann.

Auch auf Ruhestörungen, Belästigungen, Angriffe oder andere Vertragsverletzungen durch den Vermieter kann der Mieter als Begründung zur Kündigung des Mietvertrages heranziehen. Zu diesen Vertragsverletzungen gehören ebenfalls das Einbehalten von Ersatzschlüsseln sowie das nicht abgesprochene Betreten der Wohnung durch den Vermieter ohne triftigen Grund sowie Manipulationen der Nebenkostenabrechnung. Bevor Sie Ihren Mietvertrag fristlos kündigen, sollten Sie durch eine Anwältin prüfen lassen, ob der Kündigungsgrund ausreichend ist.


Ihre Expertin für Mietrecht in Berlin - Rechtsanwältin Anna Sophie Wahle

Als Rechtsanwältin für Mietrecht beziehungsweise Immobilienrecht bin ich, Anna Sophie Wahle, Ihre Ansprechpartnerin, auch wenn es um eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages in Berlin geht. Meine Expertise umfasst neben einer ehemaligen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin eines der großen Wohnungsbauunternehmen in Berlin die mehrjährige Praxis in der eigenen Kanzlei mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht. Bei der individuellen Beratung meiner Mandanten in Berlin ist es mir besonders wichtig, stets einen Fokus auf den konkreten Einzelfall zu legen.

Wichtige Fragen rund um die außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrages


Wie kann der Mieter Widerspruch einlegen?

Gegen eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages lohnt es sich häufig vorzugehen. Wenden Sie sich dafür möglichst unmittelbar nach Zugang der Kündigung an einen Anwalt für Mietrecht. Dieser prüft den Grund für die Kündigung und verteidigt Sie im Falle einer unwirksamen Kündigung.


Muss der Vermieter den Mieter vor der Kündigung abmahnen?

Das kommt auf die Verfehlung an. Die meisten Kündigungsgründe setzen eine vorherige Abmahnung voraus. Manchmal ist es jedoch auch in den Fällen, in denen keine vorherige Abmahnung erforderlich ist, sinnvoll abzumahnen, um eine Verhaltensänderung beim Mieter herbeizuführen oder ihn auf etwaige Verfehlungen (z.B. die fehlende Zahlung der Mietkaution) aufmerksam zu machen. Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall beraten.


Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt bei einer Kündigung durch den Vermieter?

Ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter berechtigt, kann es passieren, dass der Mieter auch eventuelle Kosten für den Anwalt des Vermieters als Verzugsschaden übernehmen muss.


Muss der Mieter sofort nach Erhalt der Kündigung ausziehen?

Nein, die Räumung der Wohnung kann nur durch ein Gericht veranlasst und muss von einem Gerichtsvollzieher vollzogen werden. Vorher aber prüft das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung.


Hinweis:

Als Rechtsanwältin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Inhalte auf dieser Webseite lediglich dazu dienen, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen und keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Jeder Rechtsfall ist einzigartig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung der spezifischen Umstände. Ferner beziehen sich die dargelegten Informationen primär auf das Gebiet des Wohnraummietrechts. Ich empfehle Ihnen dringend, bei rechtlichen Fragen eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene rechtliche Bewertung zu erhalten.

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